Aktualisiert am 30.01.2017
Im Rahmen eines aussergerichtlichen Verfahrens hat sich Herr Stief u.a. verpflichtet, den "Mail-Schriftverkehr" (Anmerkung: in dem unwahre und mißverständliche Tatsachenbehauptungen von ihm aufgestellt und veröffentlicht worden waren) dauerhaft von seiner Homepage zu entfernen.
Bernd May
(Schriftverkehr mit dem "Gerolsteiner StinkSTIEFel" mit der ultimativen Aufforderung der Vorlage von Beweisen
für seine unwahre Behauptung oder eines Widerrufs)
Herr Stief,
ich hatte Sie ausdrücklich gebeten, zur Verifizierung Ihrer Behauptung keine dümmlichen und weitere unwahren Behauptungen aufzustellen, sondern
Fakten vorzulegen. Und was machen Sie - wieder dümmliche Ausreden verbreiten ! Es ist schade - Sie waren doch mal Lehrer !
Nochmals, damit auch Sie, obwohl das immer schwieriger zu werden scheint, das auch verstehen - Ihre publizierte Behauptung lautete:
Tatsache ist, dass Sie als Stadtbürgermeister und Makler in 2014 für die Grundstücksübertragung der Sportfläch en an den Kreis zum Nachteil der Stadt (vor allem der Kinder und Jugendlichen) verantwortlich waren.
Genau diese Behauptung (die relevanten Punkte habe ich, damit Sie das verstehen, extra hervorgehoben) sollen Sie belegen und haben das, wie zu erwarten, nicht getan. Sie werden das auch nicht belegen können, weil es definitiv nicht stimmt und Sie wieder einmal eine der für Sie typischen Lügen verbreiten.
Dadurch, dass Sie unwahre Tatsachen behaupten und verbreiten, ist der Tatbestand der "Verleumdung" und '"üblen Nachrede" erfüllt.
Der Termin, Ihre Behauptung mit Beweisen zu belegen oder zu widerrufen, steht: 07.09.2016.
- Betriebswirt -
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MFB - May Finanz-Beratung & IMMO-Service Eifel
Am Brückelchen 1, 54568 Gerolstein
Tel.: 06591-3534
Kompetenz in Immobilien: * Immobilien-Consulting seit 1990
* Der Immobilienbewerter -
Gutachter- & Sachverständigenbüro
für Immobilienbewertungen
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leider scheinen Sie nicht mehr imstande zu sein, dem Inhalt schriftlicher Aufforderungen korrekt zu folgen, denn sonst hätten Sie eine
- wieder einmal bewiesene - unwahre Behauptung Ihrerseits einfach nur richtig gestellt.
Stattdessen veröffentlichen Sie weitere dümmliche (Pkt. 1) und längst und regelmäßig als unwahr entlarvte Aussagen (Pkt. 2) mit dem Ziel
persönlicher Diffamierung.
Ich erspare mir hierzu einen Kommentar, jedoch ist es verwunderlich und macht schon nachdenklich, dass Sie die "geschäftsschädigende"
Tendenz im beschriebenen Kontext ebenfalls nicht mehr zu erkennen vermögen. Da setze ich mittlerweile bei Ihnen wohl zuviel voraus.
Unter Pkt. 3 tischen Sie jedoch in der für Sie typischen Art eine faustdicke Lüge auf. Ich zitiere wörtlich -:
Tatsache ist, dass Sie als Stadtbürgermeister und Makler in 2014 für die Grundstücksübertragung der Sportflächen an den Kreis zum Nachteil der Stadt (vor allem der Kinder und Jugendlichen) verantwortlich waren.
Damit behaupten Sie, dass ich in meiner damaligen Funktion als Stadtbürgermeister und gleichzeitig als Makler (also in "Doppelfunktion") "in 2014
für die Grundstücksübertragung der Sportflächen an den Kreis....." verantwortlich involviert war.
Diese Behauptung ist nicht nur unwahr, sondern erfüllt definitiv den Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede, da Sie unwahre Tatsachen
behaupten und verbreiten.
Ich fordere Sie daher auf, bis zum 07.09.2016 entweder
1. allen Adressaten Ihrer Mail und mir Beweise (also nicht die üblichen dümmlichen und unwahren Behauptungen, sondern echte
Fakten) vorzulegen, die Ihre o.g. Behauptung verifizieren können
oder
2. gegenüber allen Adressaten Ihrer Mail und auf Ihrer Homepage diese unwahre Behauptung rechtlich einwandfrei zu widerrufen
Seien Sie versichert, dass ich Ihre Verleumdung über diesen Termin hinaus keinesfalls stehenlassen und akzeptieren werde.
Ausserdem: Es läßt gewisse Rückschlüsse auf Ihre Person zu, wenn Sie die eigene permanente öffentliche Verbreitung von Lügen,
Diffamierungen etc. und die logische Aufforderung nach Richtigstellung als "Realsatire" bezeichnet !
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Sehr geehrter Herr Stief,
von einem Stadtratsmitglied wurde ich informiert, dass Sie sowohl in einem Brief an den Stadtbürgermeister/Stadtrat als auch auf Ihrer Homepage folgende Behauptung aufgestellt und veröffentlicht haben:
(Zitat Stief:)
Lt. Kehrsatzung ist für einen Teil der Parkflächen der Digoinstr. der private Eigentümer des Albertinum zuständig (M. W. Hausverwalter: B. May).
Diese Behauptung ist definitiv falsch und unzutreffend, da ich weder die Hausverwaltung für das "Albertinum" noch für irgendwelche anderen Objekte übernommen habe. Zudem stellt diese unwahre Darstellung in dem beschriebenen Kontext eine geschäftsschädigende Behauptung dar.
Richtig ist vielmehr, dass ich vom Eigentümer des "Albertinum" mit dem Verkauf/der Vermarktung des Objektes (für Eigentumswohnungen,
Senioren- bzw. Pflegeeinrichtung, Wohngemeinschaft etc.) beauftragt wurde.
Gerne erkläre ich Ihnen den Unterschied zwischen der Tätigkeit eines Maklers/Vermarkters und der eines Hausverwalters !
Hiermit fordere ich Sie auf, Ihre unwahre Behauptung und Veröffentlichung bis zum 31.08.2016, 17.00 Uhr, nachweisbar sowohl gegenüber dem Stadtbürgermeister/Stadtrat (per Mail, CC an mich) richtig zu stellen als auch von Ihrer Homepage zu entfernen.
Ich würde mir - auch im Hinblick auf Ihre weiteren und vielen anderen Veröffentlichungen - wünschen, dass diese mehr auf Tatsachen denn auf Vermutungen/Annahmen - überwiegend in Kombination mit unsachlichen aber persönlichen Angriffen - basieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd May
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