In Anbetracht der Tatsache, dass der Verfasser des TV-Presseberichtes "Flatterband statt Fontänen" und der Moderator des "TV-Kandidatenduells" am 21.05.2014 identisch waren, empfinde ich den Pressebericht als sehr merkwürdig und einseitig.
 
Ist dem Verfasser entgangen, dass der zukünftige Stadtbürgermeister in epischer Breite dargestellt und erklärt hat, dass beim "Bürgerbrunnen" zahlreiche Mängel existieren und warum dies so ist ?
Warum werden in dem Pressebericht mit keinem Wort diese Aussagen erwähnt bzw. warum ist kein Statement des zukünftigen Stadtbürgermeisters zu seinen öffentlichen Aussagen zu finden, in dem er genau diese am 21.05.2014 angesprochenen Mängel erläutert ?
 
Zudem ist richtig zu stellen, dass am 21.05.2014 (!) ein Ortstermin stattgefunden hat, an dem u.a. der Generalunternehmer, Ing. Germund vom Fachbereich der Verwaltung und ein externer Ingenieur teilgenommen haben. Ich konnte an diesem Termin leider nicht teilnehmen.
Im Rahmen dieses Ortstermins wurden einige Mängel festgestellt und vom Generalunternehmer auch so akzeptiert.
Absprachegemäß wurden ihm diese in einem Schreiben vom 27.05.2014 schriftlich mitgeteilt und bestätigt und er gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.
Dies geschah Anfang Juni in einem Schreiben an den beteiligten Ingenieur des Fachbereichs der Verwaltung, der kurz darauf urlaubsbedingt bis
Anfang dieser Woche abwesend war, so dass er und der Generalunternehmern sich hierüber nicht austauschen konnten.
Von daher ist es eher unwahrscheinlich, dass bereits "seit 22. Mai alles fertig saniert ist".
 Aufgrund dieser Situation liegen mir bis heute auch noch keine abschließenden Information darüber vor,  welche Arbeiten seit dem 21.05.2014 konkret ausgeführt worden sind. 
 
Es dürfte daher nur allzu verständlich sein, dass ich, ohne eine eindeutige und fachliche Bestätigung, dass die Mängel behoben sind, keine Abnahme vornehmen kann.
Das habe ich dem Generalunternehmer in einem Telefonat auch mitgeteilt.
 
In diesem Zusammenhang möchte ich in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass ein Vertragsverhältnis zwischen der Stadt Gerolstein und dem Generalunternehmer besteht. Insoweit können vertragsrelevante Punkte auch ausschließlich zwischen diesen beiden Vertragsparteien besprochen werden. Dritte werden von diesem Vertragsverhältnis keinesfalls tangiert.
 
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass sich der zukünftige Stadtbürgermeister, der sich ja nach eigenem Bekunden aufgrund seiner ehemaligen beruflichen Tätigkeit bestens in der Thematik auskennt, "weit aus dem Fenster gelehnt" hat und im Rondell öffentlich zahlreiche Mängel des Brunnens aufzählte und benannte. Es muss daher grundsätzlich einmal davon ausgegangen werden, dass diese Mängel vorhanden sind.
 
In Kenntnis dessen und aus den benannten Gründen kann und darf ich den Brunnen jetzt nicht abnehmen, da es möglicherweise in naher oder ferner Zukunft wegen dieser Mängel zu Problemen und Reklamationen kommen könnte.
Und dann würde mir - da bin ich mir sicher - sofort vorgeworfen werden, ich hätte den Brunnen in meiner Amtszeit noch abnehmen und "einweihen" wollen, obwohl mir die Mängel bekannt gewesen seien usw. usw.
Zudem würde, bei Abnahme eines mängelbehafteten oder mangelhaftem Werks, die Gewährleistung entfallen und ich, in Kenntnis der durch Herrn Bongartz öffentlich benannten   Mängel, möglicherweise von einer Haftungsproblematik berührt werden.
 
Die aktuelle und sicherlich nicht glückliche Situation kann nur dadurch korrekt und rechtlich einwandfrei geklärt werden, dass der zukünftige Stadtbürgermeister exakt die durch ihn vor rd. 300 Zuhörern öffentlich benannten Mängel durch den Generalunternehmer beheben lässt und dann ein korrektes und handwerklich einwandfreies Werk abnimmt.
 
Sollten diese von ihm benannten Mängel jedoch tatsächlich gar nicht existieren, dann müsste er schon nachvollziehbar die Frage beantworten, warum er fälschlicherweise diese Mängel in der Öffentlichkeit behauptet und damit nicht nur dem Generalunternehmer, sondern auch der Stadt Gerolstein geschadet hat.
 
Es trifft also keinesfalls zu, dass ich - wie unterstellt - den "Bürgerbrunnen" nicht abnehmen will - vielmehr kann und darf ich ihn aus den genannten Gründen nicht abnehmen.
 
Bernd May, Stadtbürgermeister