Anders als in den doch sehr „reisserisch“ aufgemachten TV-Presseartikeln über das Kyllumbau-Projekt möchte ich mich darauf konzentrieren, Tatsachen darzustellen.Dazu gehört es sicherlich nicht, involvierte Personen persönlich anzugreifen, sie zu diffamieren oder gar zu fordern, dass „Köpfe rollen“.Gleichwohl aber müssen Fakten erklärt und Wahrheiten ausgesprochen werden, die natürlich auch handelnde Personen betreffen können. Aber sachliche Kritik muss möglich sein.

Aufgrund der Erkenntnisse aus der Stadtratssitzung vom 08.12.2015, bei der ich als Zuhörer anwesend war, habe ich mit meinem auf dieser Homepage am 16.12.2015 veröffentlichten Artikel „Partielle Amnesie der Stadtratsmitglieder ? – Wohl kaum !“ die „Sache ins Rollen gebracht“.

Kernpunkt war zunächst, dass Stadtbürgermeister Bongartz ohne Wissen und Ermächtigung des Stadtrates einen „Stufenvertrag“ mit dem Büro Reihsner unterschrieben hatte. Im Weiteren, dass die „nachträgliche Billigung“ dieses Vertrages, obwohl m.E. eindeutig eine Vergabe, nicht in öffentlicher Sitzung beraten und behandelt werden sollte. Hierzu wurden von Bürgermeister Pauly und der Leitung der Bauverwaltung merkwürdige Begründungen abgegeben. Diese Begründungen hat nun Herr Reihsner selbst durch sein im TV veröffentlichtes Interview ad absurdum geführt, wohl wissend, dass es sich hier um einen Vertrag für ein öffentliches und nicht privates Vorhaben handelt. Dieses Interview enthält jedoch Aussagen, die einer Klar- bzw. Richtigstellung bedürfen.Es ist korrekt, dass „noch unter Stadtbürgermeister Bernd May und Bauamtsleiter Klaus Jansen die Weichen für das Projekt gestellt wurden. Das war 2013. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits über den möglichen Gesamtumfang gesprochen“.

Die Gespräche über den „Gesamtumfang“ waren jedoch zwangsläufig nötig, da das Projekt schnellstmöglich für ein Förderprogramm angemeldet werden sollte und hierfür natürlich auch das gesamte Vorhaben – Planung und Kostenkalkulation – beschrieben werden musste. Interessant ist, dass Herr Reihsner auf die Frage des TV: „Wurde damals gesagt: Erstmal nur bis zur Genehmigungsplanung oder ging es da schon bis zur Ausführungsplanung und vielleicht sogar schon um das Bahnhofsvorfeld ?“ keine konkrete und korrekte Antwort gibt. Vielmehr beantwortet er diese sehr ausweichend und äußerst allgemein: „Für mich als Planer ist klar: Das, was ich plane, will ich auch bauen. Es wurde von Seiten der Stadt gesagt: Wir beauftragen bis zur Genehmigungsplanung, und wenn die Genehmigung erteilt ist, können wir Planer weitermachen. Das steht üblicherweise so im Vertrag drin

Fakt ist, dass der Stadtrat (noch unter meiner Führung) in seiner Sitzung am 03.04.2014 genau das, nämlich bis zur Genehmigungsplanung zu beauftragen, beschlossen hat. Was „üblicherweise so im Vertrag drinsteht“ ist hier überhaupt nicht relevant, weil sicherlich weder Herr Reihnser noch jemand anders einen solchen von mir unterschriebenen Vertrag mit dem Büro Reihsner vorlegen kann, der dem, was vom Stadtrat beschlossen wurde, entgegensteht.

Weiterhin wurde Herrn Reihsner die Frage gestellt: „Haben Sie zusätzlich den Auftrag von der Stadt erhalten, auch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes zu planen ?“ 

Diese beantwortet er: „Nein, wir haben der Stadt nur den Vorschlag unterbreitet, kostenlos dafür einen Vorentwurf zu erstellen…..“ Nach mir vorliegenden Informationen ist diese

Aussage und Darstellung definitiv falsch, da ihm die Durchführung dieses Auftrages, sofern es zu einer Realisierung der Maßnahme kommen sollte, in dem von Stadtbürgermeister Bongartz unterschriebenen „Stufenvertrag“ vertraglich zugesichert wurde ! Aussagen im Rahmen der  Sitzung des Stadtrats am 17.03.2016 bestätigen dies. Ich finde dies rechtlich äußerst bedenklich – um nicht zu sagen rechtswidrig. Dieser Passus hätte nicht in den Vertrag aufgenommen werden dürfen. Die Stadt Gerolstein ist durch die Unterschrift des Stadtbürgermeisters m.E. eine vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Büro Reihsner eingegangen. Für die Maßnahme „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz“ aber gibt es bisher keinerlei Beschlüsse und somit für Stadtbürgermeister Bongartz auch keine Legitimation für sein Handeln. 

Die merk- und fragwürdigen Aussagen von Pauly und Bongartz !

Nicht weniger interessant ist auch der mit der Überschrift „Grüne fordern, dass in der Bauverwaltung Köpfe rollen“ erschienene Artikel in der gleichen Ausgabe des TV. Auf einzelne Darstellungen der Grünen gehe ich später noch ein. Jedoch scheint es mir wichtig, die zitierten Aussagen von Bürgermeister Pauly und Stadtbürgermeister Bongartz etwas näher zu analysieren. So äußert sich Herr Pauly zu der Kritik der Grünen, dass die nachträgliche Genehmigung des Vertrages mit dem Büro Reihsner nicht in nichtöffentlicher, sondern in öffentlicher Sitzung (hierzu habe ich mich in einigen Artikeln auf dieser Homepage geäußert und bin der Meinung, dass die „nachträgliche Genehmigung eines Auftrags“ analog der „Vergabe eines

Auftrags“ in öffentlicher Sitzung zu behandeln ist) stattfinden müsste, „dass es dieses Beschlusses formaljuristisch gar nicht bedurft hätte“. Weiterhin teilte er Herrn Steen schriftlich mit: “Ich gehe davon aus, dass eine ordnungsgemäße Beauftragung des Ingenieurbüros Reihsner, sprich die Vergabe, in mehreren öffentlichen Sitzungen beschlossen wurde und der Stadtbürgermeister zu Recht den Vertrag unterzeichnet hat. Der nachträglich gefasste Beschluss habe nur der Dokumentation gedient, dass der ‚Ausschuss diese rechtliche Auffassung teilt’.“ Diese Aussagen sind für mich einerseits bedenklich, andererseits keinesfalls nachvollziehbar.

Fakt ist nämlich, dass Stadtbürgermeister Bongartz einen Vertrag unterschrieben hat, wofür er keinerlei Legitimation besaß. Denn es lag weder der entsprechende Beschluss eines städt. Gremiums vor, noch lag der Vermögenswert in den ihm durch die Hauptsatzung zugestandenen Wertgrenzen. Dass der Bürgermeister der Verbandsgemeinde und gleichzeitig der Verwaltungschef, die Ansicht vertritt, dass dies rechtsmäßig ist und „formaljuristisch“ kein entsprechender Beschluss hierfür notwendig sei, ist nicht nur bedenklich – nein, eigentlich ein Hammer ! Warum gibt es dann die rechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung und die Hauptsatzung ??

Weiterhin muss man in dieser Angelegenheit in der Tat hinterfragen, wie die Unterschrift des Vertrages zustande gekommen ist, vor allem unter dem Hintergrund der Aussage von Herrn Pauly, dass „er davon ausgeht, dass die Vergabe in mehreren öffentlichen Sitzungen beschlossen wurde“. Dies vor allem unter Würdigung der Aussage von Stadtbürgermeister Bongartz: „Ich habe alles in ehrlicher Absicht gemacht. Grundsätzlich halte ich mich aus dem ganzen Vertragswesen raus und gehe davon aus, dass die Dinge von meiner Fachabteilung richtig vorbereitet werden“. So muss angenommen werden, dass die Verwaltung, der Bürgermeister Pauly vorsteht und für die er verantwortlich ist, diesen Vertrag zur Prüfung erhalten hat oder ihr zur Prüfung vorgelegt wurde. Zu der Prüfung eines solchen Vertrages gehört es unabdingbar, dass die Beschlussfolge und –lage in der Thematik sachlich und chronologisch nachvollzogen wird. Wenn dies korrekt geschehen wäre, hätte auffallen müssen, dass der Beschluss des Stadtrates Gerolstein vom 03.04.2014 besagt, dass „nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt wird und die weiteren Phasen erst beauftragt werden, wenn die Maßnahme bewilligt ist“. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte die Verwaltung erkennen müssen, dass es für die Unterschrift dieses „Stufenvertrages“ eines weiteren Beschlusses der städt. Gremien bedurft hätte und dies dem Stadtbürgermeister mitteilen müssen.

Aber es gehört selbstverständlich auch zu den Aufgaben und Pflichten eines Stadtbürgermeisters, sich in allen von ihm verantworteten städtischen Themen ordnungsgemäß zu informieren, Beschlussfolge und –lage zu kennen und nicht alles ungeprüft zu unterschreiben. Zudem halte ich es für gefährlich, inakzeptabel und unverantwortlich, wenn Stadtbürger-meister Bongartz öffentlich bekundet, dass er sich „grundsätzlich aus dem ganzen Vertragswesen raushält..“ und dies anderen überlässt. Welch interessante – aber auch peinliche Aussage ??!!

Für alle Aufgaben und Angelegenheiten einer Stadt ist letztlich der Stadtbürgermeister verantwortlich und dazu gehören definitiv auch vertraglichen Angelegenheiten und Verpflichtungen. Dafür ist er von den BürgerInnen gewählt worden und diese Verpflichtungen hat er zu erfüllen. Er kann sich der Administration (Verwaltung) bedienen, jedoch entbindet ihn das nicht davon, sich zu informieren und Sachverhalte eigenständig zu überprüfen. Letztlich obliegt ihm die Verantwortung für getroffene Entscheidungen in städt. Belangen.

Stadtbürgermeister Bongartz muss sich hinterfragen, ob seine Einstellung, wichtigste Dinge anderen zu überlassen, richtig, im Sinne der BürgerInnen und ehrlich gegenüber seinen Wählern ist. Er - und nicht die Verwaltung - wurde von diesen gewählt !

Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass Verwaltung und Stadtbürgermeister Bongartz den gleichen Fehler gemacht haben: die aktuelle Beschlusslage zum Abschluss des „Stufenvertrages“ wurden nicht ordnungsgemäß geprüft ! So einfach ist das !

(wie wichtig es ist, dass der Stadtbürgermeister Verträge/Vorgaben nicht ungeprüft von Bürgermeister Pauly/der Verwaltung übernimmt, habe ich z. B. in der Angelegenheit „Neubau Rettungswache“ feststellen können)

Die unwahren Behauptungen von Steen !

Abschließend will ich noch kurz auf die Behandlung Punktes „Kyllumbau“ in der Stadtratssitzung vom 17.03.2016 eingehen. Hier prangerte Herr Steen massiv die Arbeit der Verwaltung in dieser Angelegenheit an und forderte Konsequenzen. Zu seinen dahingehenden Aussagen will ich mich nicht äußern, jedoch zu seiner schriftlichen und mündlichen Darstellung, dass „Bauamtsleiter Jansen und Stadtbürgermeister May dem Stadtrat für die Sitzung am 03.04. 2014 Beschlüsse untergeschoben haben“.

Speziell meint er hiermit, dass, anders als im Wortlaut des Beschlusses des Bauausschusses vom 19.02.2014, im Beschlussvorschlag für den Stadtrat aufgenommen war, dass die Beauftragung nur bis zur Genehmigungsplanung erfolgt und die weiteren Phasen erst beauftragt werden, wenn die Maßnahme bewilligt ist. Das trifft zu. Jedoch handelt es sich bei Beschlüssen in Ausschüssen i.d.R. um Empfehlungsbeschlüsse für den Stadtrat, die selbstverständlich, sofern dies begründet ist, verändert werden können.

Schon in der Sitzung des Bauausschusses am 19.02.2014 hatte Herr Steen den Antrag gestellt, weitere Angebote für die Planung und Ausführung der Maßnahme einzuholen. Es wurde ausgiebig darüber beraten, ob dies zweckmäßig sei, zumal u.a. die Beantragung der Fördermittel für die Maßnahme, für die natürlich vorab eine Planung und Kostenkalkulation erstellt werden muss, bis zum 30.06.2014 erfolgen musste. Nach eingehender Diskussion wurde der Antrag von Herrn Steen daher auch mehrheitlich abgelehnt.

Aufgrund des Hintergrundes des abgelehnten Antrages von Herrn Steen wurde der entsprechende Beschlussvorschlag für die Stadtratssitzung um den Inhalt erweitert, dass die Beauftragung nur bis zur Genehmigungsplanung erfolgt und weitere Phasen erst beauftragt werden, wenn die Maßnahme bewilligt ist. Auch das in der Bauausschusssitzung besprochene Honorar war weiterhin Grundlage der Beratungen.

In der Sitzung des Stadtrates, an der auch Herr Steen teilgenommen hat, wurde die gesamte Thematik nochmals ausführlich beraten. In dieser Stadtratssitzung 03.04.2014 stellte Herr Steen erneut den gleichen Antrag, wie in der Sitzung des Bauausschusses 19.02.2014. Obwohl ich als damaliger Stadtbürgermeister diesen Antrag nicht hätte zulassen müssen, habe ich dies getan und nochmals darüber abstimmen lassen. Er wurde wieder mehrheitlich abgelehnt. In Anbetracht dessen, dass Herr Steen als Ratsmitglied an der Stadtratssitzung teilgenommen, die Beratungen live miterlebt und sogar erneut den beschriebenen Antrag gestellt hat, finde ich es unredlich, wenn er nun – rd. 2 Jahre später – behauptet, dass ihm Beschlüsse „untergeschoben“ wurden. Ich muss annehmen, dass er der ausführlichen Beratung der Angelegenheit in der Stadtratssitzung inhaltlich nicht gefolgt ist oder folgen konnte ! Zudem empfinde ich es als „Armutszeugnis“ und äußerst dumm, zu behaupten, dass ihm und dem Stadtrat ein „Beschluss untergeschoben“ worden sei, wenn man sich Tage vor der Sitzung bereits mit den Unterlagen und Inhalten beschäftigen konnte, bei den Beratungen – wenigstens persönlich – anwesend war, in der Sitzung einen eigenen Antrag gestellt hat und bei dem entsprechenden Beschluss zudem selbst mit abgestimmt hat !

Somit kann von „untergeschoben“ wohl keine Rede sein und beweist, dass Steen hier definitiv die Unwahrheit sagt und rechtlich nicht unbedenkliche Behauptungen aufstellt und publiziert.

Hierüber werde ich Sie an dieser Stelle informiert halten !

 

Interessant war allerdings auch, dass bei der Stadtratssitzung am 17.03.2016 keiner der drei Stadtbeigeordneten anwesend war. Das habe ich bis dahin noch nie erlebt. Ist das Affront gegen den Stadtbürgermeister oder – aufgrund der "Verwaltungsmitwirkung" – gegen Bürgermeister Pauly ?

 

 

Bernd May