Aufgrund der desaströsen Feststellungen des Landesrechnungshofs in seinem Jahresbericht 2017 und der aktuellen Berichterstattung in der Presse ist es sicherlich sinnvoll, einmal einige Fakten zu verdeutlichen und die Rolle der Verwaltung und insbesondere von Bürgermeister Pauly zu hinterfragen.
Fakt ist, dass Bürgermeister Pauly in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 24.11.2009 ausführlich die „Subventionsangelegenheit Bahnbetriebswerk“ dargestellt und für die Annahme seines zur Abstimmung gestellten Beschlussvorschlages geworben hat, nachdem er bereits zuvor maßgeblich dafür mitverantwortlich war, dass die Stadt Gerolstein ein Eisenbahngrundstück im Nahbereich des Lokschuppens erwerben „musste“.
(Genau dieses Grundstück hat dann Herr Petry während meiner Zeit als Stadtbürgermeister für die Hälfte des damaligen Kaufpreises von der Stadt gekauft, weil Bürgermeister Pauly hinter meinem Rücken und ohne mich als Stadtbürgermeister hierüber in Kenntnis zu setzen, mit Herrn Petry diesen Kaufpreis „ausgehandelt“ und Fraktionen entsprechend „instruiert“ hat. Nach dem entsprechenden Stadtratsbeschluss habe ich die Ausführung dieses Beschlusses solange verhindert, bis die Kommunalaufsicht den Verkauf zu diesen für die Stadt Gerolstein nachteiligen Bedingungen als „rechtens“ deklariert hat.)
Bei dem Beschlussvorschlag 2009 ging es vor allem um eine Kostenbeteiligung der VG zu den voraussichtlichen Kosten in Höhe von rd. 2.4 Mio. €, für die das Land aus dem sog. „Strukturprogramm 2009/2010“ einen Zuschuss von 85 % bereitstellen wollte. Die Bewilligung sollte jedoch unter den Voraussetzungen erfolgen, dass der Landkreis Vulkaneifel die Antragstellung und Federführung für die Fördermaßnahme übernimmt und - um den regionalen Charakter und das kommunale Interesse an der Maßnahme zu verdeutlichen - vom Landkreis und der Verbandsgemeinde bzw. den Standortgemeinden die verbleibenden 15 % der Kosten aufgebracht werden, exakt 180.000 €.
Der von Bürgermeister Pauly vorbereitete Vorschlag beinhaltete u.a.:
1.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein beteiligt sich mit insgesamt 180.000 € an den Investitionskosten für die Sanierung und Umnutzung des Bahnbetriebswerkes Gerolstein. Der Zuschuss wird an den Landkreis Vulkaneifel als Projektträger mit folgenden jährlichen Höchstbeträgen ausgezahlt:
- in 2010 = 101.250 €
- in 2011 = 37.500 €
- in 2012 = 41.250 €
Vor Auszahlung der Jahresraten (oder von Teilbeträgen dieser Raten) ist der VG-Verwaltung eine Auflistung (Gewerk, Auftragnehmer, Kosten) der bis dahin durchgeführten Arbeiten vorzulegen. (eigene Hervorhebung)
2.
Wegen des hohen Betrages, der insgesamt aus öffentlichen Mitteln für die Maßnahme bereit gestellt wird, hält der Verbandsgemeinderat ein gewisses Kontroll- und Mitwirkungsrecht der Zuschussgeber und der Sitzkommunen für angebracht. Es wird von Seiten der Verbandsgemeinde die Einrichtung eines „Beirates“ durch die Bahnbetriebswerk gGmbH gewünscht. Diesem Beirat sollen angehören:
- die Geschäftsführung der Bahnbetriebswerk gGmbH,
- die Bürgermeisterin / der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein,
- die Stadtbürgermeisterin / der Stadtbürgermeister der Stadt Gerolstein,
- die Ortsbürgermeisterin / der Ortsbürgermeister der Gemeinde Pelm,
- der Geschäftsführung der „TW Gerolsteiner Land GmbH“.
Daneben wird eine Mitwirkung des Vulkaneifelkreises oder der „Wirtschaftsförderung Vulkaneifel GmbH“ sowie des Gewerbevereins Gerolstein angeregt.
Dem Beirat soll ein Informations-, Frage und Vorschlagsrecht zu den laufenden Aktivitäten im Museumsbetrieb (eigene Anmerkung: ein Museum ist eine öffentliche Einrichtung, die zu festgelegten Zeiten geöffnet ist, besucht werden kann, Führungen durchgeführt werden etc. Kann man hier ernsthaft von einem Museum sprechen ?) und Veranstaltungsprogramm (hat Herr Petry das jemals mit dem Beirat besprochen ?) zustehen. Darüber hinaus ist dem Beirat jährlich die Bilanz des Vorjahres mit Prüfungsergebnis vorzulegen sowie ein Nachweis darüber, dass die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft weiterhin anerkannt ist. (eigene Hervorhebung)
Die Auszahlung der Zuschussraten für 2011 und 2012 ist davon abhängig, dass die gewünschte Einsetzung eines „Beirates“ sowie das Nutzungsrecht mit der Bahnbetriebswerk gGmbH einvernehmlich geregelt wird.
Für diesen Beschlussvorschlag stimmten damals 19 Ratsmitglieder, dagegen 6 Ratsmitglieder bei einer Enthaltung.
Nachdem der Geschäftsführer der Bahnbetriebswerk gGmbH die Einrichtung des geforderten Beirates zeitlich immer wieder verzögerte, wurde dieser letztlich eingerichtet. Als damaliger Stadtbürgermeister (und somit Beiratsmitglied) habe ich (nicht die VG) zudem auf die Abhaltung von Beiratssitzungen und die Vorlage der geforderten Unterlagen gedrängt, die nicht immer erfolgte. Was seit der Beendigung meiner Tätigkeit als Stadtbürgermeister Mitte 2014 im Hinblick auf die Einhaltung des Beschlusses erfolgte, entzog sich meiner Kenntnis. Möglicherweise ist dem jetzigen Stadtbürgermeister die Existenz des Beirats, dessen Aufgaben und seine Mitgliedschaft in diesem Beirat aber auch gar nicht bekannt.
Aufgrund des vom LRH publizierten Jahresbericht 2017 habe ich als Mitglied des VG-Rates die Notwendigkeit gesehen, für mich offene Fragen zu klären und diese Bürgermeister Pauly in der Sitzung des VG-Rates vom 01.03.2017 mündlich und später schriftlich gestellt.
Die Fragen lauteten:
1. Haben in 2014, 2015 und 2016 Beiratssitzungen der "Bahnbetriebswerk GmbH" stattgefunden und wann?
2. Wurden in den Sitzungen die Bilanzen der Jahre 2013, 2014 und 2015 vorgelegt? Wenn nicht, wurden sie überhaupt vorgelegt und wann?
3. Wurde die Genehmigung / der Nachweis der "Gemeinnützigkeit" dem Beirat in den Sitzungen vorgelegt? Wenn ja, für welche Jahre?
4. Durch den VG-Rat war in 2009 festgelegt und beschlossen worden, dass die Zuschüsse der VG an die "Bahnbetriebswerk gGmbH" erst nach Vorlage einer Auflistung (Gewerke, Auftragnehmer, Auftragssumme/Kosten) der bis dahin durchgeführten Arbeiten ausgezahlt werden dürfen. Haben der VG diese Auflistungen vor Zahlung der Raten in 2011 und 2012 vorgelegen?
Leider hat Bürgermeister Pauly mir diese Frage bis heute nicht schriftlich beantwortet, jedoch findet sich eine Beantwortung in der Niederschrift der Sitzung des VG-Rates vom 01.03.2017.
Die Antworten von Bürgermeister Pauly:
Zu Frage 1:
Antwort: nein
Zu Frage 2:
Antwort: siehe Frage 1 (Anmerkung: also nein)
Zu Frage 3:
Antwort: siehe Frage 1(Anmerkung: also nein)
Zu Frage 4:
Antwort: Die Verbandsgemeinde hat ihre Zuschüsse nicht an die „Bahnbetriebswerk gGmbH“ sondern an den Landkreis Vulkaneifel, als zuständigen Projektträger, geleistet. Die Auflistungen der bis zur jeweiligen Rate angefallenen Kosten wurden durch die ADD geprüft und von der Kreisverwaltung zur Auszahlung aufgefordert.
Durch diese Antworten wird zweifelsfrei bestätigt:
1.
Seit dem Stadtbürgermeister-Wechsel in 2014 hat augenscheinlich keine Beiratssitzung mehr stattgefunden und niemand darauf gedrängt, dass eine stattfindet !
2.
Es hat niemand mehr die Vorlage der Bilanzen eingefordert und es wurden keine vorgelegt !
3.
Es hat niemand die Vorlage des Nachweises der „Gemeinnützigkeit“ eingefordert und dieser wurde nicht vorgelegt !
4.
Die Beantwortung der Frage 4. durch Herrn Pauly ist nicht nur ein Witz, sondern eine ungeheure Dreistigkeit. Der Beschluss aus 2009 legt eindeutig fest, dass die Verwaltung die Zuschüsse erst auszahlen darf, nachdem ihr die Auflistung der bis dahin durchgeführten Arbeiten vorgelegt wurde. Diese hat der Verwaltung augenscheinlich aber nicht vorgelegen, da sonst die Frage entsprechend beantwortet worden wäre.
Damit hat Bürgermeister Pauly keinen der Punkte des Beschlusses, die er selbst zur Abstimmung vorgeschlagen hat, eingehalten bzw. deren Einhaltung kontrolliert ! Warum ???
Vielmehr stellt er sich öffentlich scheinheilig als „Unschuldslamm“ dar, wenn er z. B. (s. Bericht des TV vom 21.02.2017) sagt: „Das lief alles immer über den Kreis, wir waren stets nur der Juniorpartner“ Interessant auch seine Erklärung in der letzten Sitzung des Kreistages, der sich ebenfalls mit der Thematik befassen musste (s. Bericht des TV vom 15.03.2017), „als die Diskussion schon beinahe beendet war“, als er sagte:“…Gleichzeitig müssen aber auch die vielen offenen Fragen, die auch berechtigt sind, juristisch sachlich beantwortet werden“.
Diese Forderung muss Bürgermeister Pauly selbstverständlich auch gegen sich gelten lassen und die gleichen Maßstäbe für sein Handeln bzw. Nicht-Handeln anlegen.
Warum aber lügt er bewusst bei der Beantwortung meiner Frage 4. ?
Wird er auch damit einverstanden sein, dass seine Ignorierung bestehender Beschlüsse des VG-Rates „juristisch sachlich“ geprüft und ggfls. geahndet werden ?
Weil zweifelsfrei vom VG-Rat gefasste Beschlüsse von Bürgermeister Pauly nicht umgesetzt bzw. von ihm ignoriert wurden, sind in dieser Angelegenheit alle Mitglieder des VG-Rates, die ja von den BürgerInnen gewählt wurden, verpflichtet, von Bürgermeister Pauly eine lückenlose Aufklärung zu fordern.
Bernd May