Zu Beginn dieses Beitrages möchte ich – um möglichen Spekulationen oder Fehlinterpretationen vorzubeugen – eines in aller Deutlichkeit klarstellen:

Ich bin ohne WENN und ABER ein absoluter Befürworter des Projektes „Stadt im Fluß“ ! Nicht nur, weil es noch in meiner „Amtszeit“ initiiert und die entscheidenden Gespräche hinsichtlich der Förderung geführt wurden, sondern weil die Öffnung, also die Einbeziehung der Kyll in das „Leben“ der Stadt Gerolstein, sicherlich sehr positive Auswirkungen haben wird.

Aber: Auch bei der Realisierung eines solchen Projektes müssen Regeln beachtet werden !

 

Im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung in der Sitzung des Stadtrates vom 08.12.2015 wurde u.a. auch der geplante Investitionsansatz in Höhe von 780.000 € für den 2. Bauabschnitt dieses Projektes im Haushaltsplan 2016 diskutiert. Hier schlug Ratsmitglied Steen für den 2. und 3. Bauabschnitt u.a. einen Wechsel des Planungsbüros vor, weil seine Fraktion mit der bisherigen Arbeit des aktuellen Planungsbüros nicht zufrieden sei:

„Er ist dafür mitverantwortlich, dass die Kosten gestiegen sind", äußerte er scharfe Kritik an dem Büro Max Reihsner aus Wittlich (Trierischer Volksfreund vom 11.12.2015).

Höchst interessant und aufschlussreich, nicht nur für die anwesenden Zuschauer, sondern augenscheinlich auch für alle Stadtratsmitglieder, war jedoch die darauf folgende Reaktion:   

„ Daraufhin erklärte der Stadtbürgermeister, dass dies nicht so einfach sei. "Die Stadt hat mit dem Planungsbüro am 8. Oktober 2014 einen Stufenvertrag über den ersten, zweiten und dritten Bauabschnitt geschlossen. Der kann nicht so einfach aufgehoben werden", führte Bongartz aus - und sorgte damit für Verwunderung bei so manchem Ratsmitglied. Denn das war vielen nicht bekannt. Daraufhin kam der Rat einstimmig überein, wie es CDU-Fraktionschef Helmuth Hauth formulierte, "dass wir uns diesen Vertrag genauer ansehen und dann weitere Entscheidungen fällen werden".

(Trierischer Volksfreund vom 11.12.2015)

 

Die „Verwunderung“ des Stadtrates bzw. seiner Mitglieder kann nur folgendes bedeuten:

  1. Man ging davon aus, dass mit dem jetzigen Planungsbüro nur ein Vertrag über beschlossene Planungsleistungen im Rahmen des 1. Bauabschnitts vorliegt.
  2. Man hatte keine Kenntnis von einem „Stufenvertrag“, der augenscheinlich weitergehende Planungsleistungen beinhaltet.

 

Fakt ist, dass in einer öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 03.04.2014 der Beschluss gefasst wurde (den natürlich Stadtbürgermeister und Beigeordnete kennen sollten), „das Projekt zur Bezuschussung für 2015 anzumelden und das aktuelle Planungsbüro mit der Planung bis zur Genehmigungsplanung zu beauftragen". Zudem wurde beschlossen, dass die "weiteren Phasen beauftragt werden, wenn die Maßnahme bewilligt ist".

Das bedeutet expressis verbis, dass 1. nur ein Beschluss für Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung vorliegt und 2. die Beauftragung weiterer Phasen erst nach Bewilligung der Maßnahme erfolgt - wofür dann natürlich ein neuer/weiterer Beschluss notwendig wäre. 

Bewilligt ist die Maßnahme definitiv – das Foto der Übergabe des symbolischen Schecks ist hinreichend bekannt.

Wenn der Stadtbürgermeister also am 08.10.2014 mit dem Planungsbüro einen Vertrag abgeschlossen hat, müssten in diesem alle Planungsleistungen klar definiert sein. Zudem müsste hierfür ein Beschluss eines städt. Gremiums (nach dem 03.04.2014 und nach Bewilligung der Maßnahme) existieren, so dass die Ratsmitglieder eigentlich auch über den vollständigen Vertragsinhalt mit den jeweils fixierten Verpflichtungen informiert sein müssten.

Die „Verwunderung“ der Ratsmitglieder könnte aber darauf schließen lassen, dass man über die Details der Vergabe der Planungsleistungen doch nicht ganz im Bilde ist, unkorrekt informiert wurde oder diese möglicherweise auch nicht durch einen erforderlichen Beschluss gedeckt ist.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass nach der Hauptsatzung der Stadt Gerolstein der Stadtbürgermeister als Wertgrenze für Auftragsvergaben über einen Betrag i. H. von max. 10.000 € verfügen darf. Bei potentiellen vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich der Planungsvergabe und -kosten im benannten Vertrag vom 08.10.2014 dürften die monetären Auswirkungen bzw. finanziellen Verpflichtungen für Planungen nach der Genehmigungsplanung die Wertgrenze von 10.000 €  also nicht übersteigen.

Sollte dieser Betrag – und davon muss ein normal denkender Mensch bei dem Kostenvolumen dieses Projektes ausgehen – jedoch überschritten werden, hätte vom Bauausschuss bzw. vom Stadtrat ein entsprechender Beschluss gefasst werden müssen – was aber augenscheinlich nicht der Fall ist, denn sonst hätte die Erklärung des Stadtbürgermeisters wohl nicht für die von der anwesenden Presse festgestellte „Verwunderung bei manchem Ratsmitglied gesorgt“.

 

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass alle Stadtratsmitglieder in dieser Angelegenheit an einer „partiellen Amnesie“ leiden und Ihnen nicht erinnerlich oder präsent ist, ob Sie einen Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen, die über die der Genehmigungsplanung hinausgehen, gefasst haben.

Sollte aber tatsächlich kein entsprechender Beschluss vorliegen, dürfte die in der Hauptsatzung fixierte Wertgrenze und Kompetenz überschritten worden sein.

 

Bleibt abzuwarten, ob, wie von CDU-Fraktionschef Hauth angekündigt, der Vertrag jetzt genau geprüft wird. Danach dürfte klar sein, ob der für diesen „Stufenvertrag“ erforderliche Ratsbeschluss vorlag oder nicht. Wenn nicht, müssen in der Tat Entscheidungen her……

 

 

Bernd May

 

 

P.S. Ungeachtet der beschriebenen Problematik erachte ich das Büro Reihsner als absolut kompetenten Partner für die Realisierung dieses Projektes.