Im Rahmen der letzten Sitzung des Gerolsteiner Stadtrates wurde u.a. das Projekt „Stadt im Fluß“ erneut mit dem Ergebnis behandelt, dass das “Millionenprojekt Kyllumbau auf Eis liegt“ – so der TV.
Bevor ich jedoch näher auf diese Thematik eingehe, ist es mir ein wirkliches Bedürfnis, kurz auf die in diesem Artikel integrierte Rubrik „Extra Streit“ einzugehen.
Hierin wird der Schlagabtausch zwischen Bürgermeister Pauly und Tim Steen beschrieben, der der Verwaltung eine schlechte Beratung (darauf komme ich später zurück) der Stadt Gerolstein vorwarf. Weiterhin äußerte er, dass er die von ihm erhoffte Besserung der Kommunikation zwischen Stadt- und Verbandsbürgermeister nach der Kommunalwahl inzwischen bezweifle. Hierauf entgegnete Bürgermeister Pauly „Wir hatten zum früheren Stadtbürgermeister ein professionelles Verhältnis und zum Aktuellen auch – nur dass dieser auf menschlicher Ebene zugänglicher ist“.
Mit dem letzten Halbsatz möchte Herr Pauly wohl verdeutlichen, dass ich – in meiner Funktion als Stadtbürgermeister – auf menschlicher Ebene nicht zugänglich war !?
Im Hinblick auf diese Aussage ist festzustellen, dass Bürgermeister Pauly in diesem Kontext im Plural („Wir“) spricht – aber dies vermutlich nur seine persönliche Meinung darstellt.
Oder spricht er etwa für die gesamte Verwaltung ?? Das würde mich wundern !!
Zudem würde mich interessieren, was ausgerechnet Herr Pauly mit „menschlicher Ebene“ meint bzw. diese definiert !
In meiner Funktion als Stadtbürgermeister hatte ich mich auf fachlich-sachlicher Ebene mit ihm als Verwaltungschef auseinanderzusetzen. Dass es hier häufig zu „Diskussionen“ kam, ist hinlänglich bekannt. Ausschlaggebend hierfür waren aber immer Sachthemen in städtischen und administrativen Angelegenheiten, die Herr Pauly – aufgrund meines fachlichen Hintergrunds- nicht mehr in der von ihm „gewohnten“ Art be- und abhandeln konnte. Vielmehr musste ich meiner Verantwortung als Stadtbürgermeister gerecht werden und im Sinne der Stadt Gerolstein handeln. Dazu gehörte natürlich auch, dass ich z. B. ungenaue bzw. unkorrekte Sitzungsvorlagen bemängelte, mir sein Führen von Verhandlungen in rein städt. Angelegenheiten ohne eine Information an mich verbat, falsche Darstellungen mit dem Ziel der Beschlussfassung zum Nachteil der Stadt aufklärte, die eigenmächtige Nutzung städt. Eigentums ohne entsprechende Erlaubnis bzw. vertragliche Regelung untersagte usw, usw. – ich könnte einige Beispiele, die auch meinen Beigeordneten bekannt sind, nennen.
Die Angelegenheit „Neubau DRK-Rettungswache“ ist mir und sicherlich auch den Stadtratsmitgliedern in besonderer Erinnerung, da Herr Pauly hier sowohl in seiner Funktion als Bürgermeister als auch als 1. Vorsitzender des DRK-OV Gerolstein agierte (obwohl wegen Befangenheit nicht zulässig) und mit seinen „Aktivitäten“ eine vertragliche Grundlage vorbereitet hatte, durch die die Stadt Gerolstein einen hohen 5-stelligen Betrag verloren hätte.
Es hat Herrn Pauly natürlich nicht gefallen, dass ich seine Planungen zu Lasten der Stadt aufgedeckt habe, der Stadtrat letztlich meinen Argumentationen und Vorschlägen gefolgt ist und die Stadt Gerolstein so eine hübsche Summe vereinnahmen konnte.
Augenscheinlich war Herr Pauly das nicht gewohnt und bezeichnet möglicherweise deshalb heute mein Verhalten und meine Kritik an seinen Vorgehens- und Verhaltensweisen als „Nichtzugänglichkeit auf menschlicher Ebene“.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der heutige Stadtbürgermeister für Herrn Pauly „auf menschlicher Ebene zugänglicher ist“ – denn es kommt aufgrund des ihm fehlenden fachlichen und verwaltungsmäßigen Hintergrunds sicherlich nicht zu Auseinandersetzungen bzw. zur Kritik an „Vorschlägen“, Anordnungen und „Aktivitäten“ des Bürgermeister Pauly. Und dann ist natürlich auch die „menschliche Ebene“ für Herrn Pauly o.k. Aber ob das gut und im Sinne der Stadt ist ???
Und genau an diesem Punkt lässt sich wunderbar der Bogen zur eigentlichen Thematik schlagen !!
Denn die erneute Beratung der Auftragsvergabe des Kyllumbaus im Stadtrat wurde nötig, weil der Bürgermeister und Verwaltungschef Pauly von seinem in der Gemeindeordnung fixierten Recht der Aussetzung des entsprechenden Beschlusses des Bauausschusses Gebrauch machte. Somit musste die Angelegenheit wieder an den Stadtrat verwiesen und hier beraten werden.
Die Aussetzung des Beschlusses wird vom Verwaltungschef Pauly damit begründet, dass er ihn für unzulässig hält, weil nicht genügend Geld im Etat eingestellt (hier schlägt er, trotz des Hinweises auf § 100 GemO in der ursprünglichen Sitzungsvorlage, vor, zuerst Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen) ist und mit der Baufirma, die den Zuschlag bekommen hatte (hat sie diesen Zuschlag schon ??) noch über umfangreiche Einsparungen verhandelt werden sollte.
Höchst interessant ist hierbei, dass genau dieser Verwaltungschef Pauly, dem alle Sitzungsvorlagen, auch die der Sitzung des Bauausschusses vom 09.09.2015, vorgelegt werden, die
Sitzungsvorlage mit diesem Inhalt freigegeben hat. Der Inhalt hatte also seine Zustimmung.
In der Sitzungsvorlage, die von der Leitung der Bauabteilung erstellt wurde, wird u.a. erläutert, dass die entsprechende Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben wurde und im Rahmen dieser Ausschreibung ein Anbieter mit einer Angebotssumme von rd. 989.000 € das günstigste Angebot abgegeben hat und diesem der Zuschlag erteilt werden soll.
Weiterhin, dass unter der entsprechenden Haushaltsstelle noch eine Summe von rd. 897.000 € zur Finanzierung der Maßnahme zur Verfügung steht.
Fakt ist jedoch, dass in der Sitzung bekannt wurde, dass nur noch rd. 770.000 € zur Verfügung stehen und insoweit die Sitzungsvorlage (wieder) unkorrekt war. Warum ?
Fakt ist weiterhin, dass die in der Sitzungsvorlage explizit erwähnte Angebotssumme von rd. 989.000 € schon rd. 110.000 € höher war als die ebenfalls in der Sitzungsvorlage erwähnte zur Verfügung stehenden Mittel die Finanzierung der Maßnahme von rd. 897.000 € und rd. 220.000 € höher als die tatsächlich noch zur Verfügung stehende Summe von rd. 770.000 €.
Hier stellen sich mir folgende Fragen, die der Klärung bedürfen:
1.
Warum hat Verwaltungschef Pauly nicht schon im Rahmen der Prüfung der Sitzungsvorlage erkannt, dass nicht genügend Geld im Etat vorhanden bzw. eingestellt ist ?
2.
Warum hat Stadtbürgermeister Bongartz (und seine Beigeordneten) bei Zugang der Sitzungsvorlage nicht festgestellt, dass die im Haushalt zur Verfügung stehende Summe niedriger ist als die zu beschließende Angebotssumme und Ausgabe ?
3.
Warum lässt Verwaltungschef Pauly – trotz Kenntnis dieser Fakten – den Bauausschuss der Stadt zuerst über den Sachverhalt und Inhalt der von ihm akzeptieren Sitzungsvorlage beraten und einen Beschluss fassen, den er dann kurze Zeit später wieder aussetzt ?
4.
Hat der Verwaltungschef Pauly möglicherweise seine Beratungs- und Informationspflicht gegenüber der Stadt Gerolstein verletzt ?
Durch solche Verhaltensweisen der Verwaltungsspitze steht die Stadt Gerolstein in der Tat „in einem schlechten Licht“ da – da stimme ich Tim Steen zu. Und das ist, wie auch schon zu meiner Zeit, völlig inakzeptabel.
Abschließend möchte ich noch auf den erwähnten Teilbeschluss, nochmals mit dem nach der Submission günstigsten Anbieter Preisverhandlungen hinsichtlich möglicher Einsparungen zu führen, zurückkommen.
Nach meinem Kenntnisstand ist dies rechtlich nicht nur kritisch zu bewerten, sondern schlichtweg unzulässig. Die einschlägigen rechtlichen Festlegungen der VOB/A bzw. VOL/A und auch viele entsprechende juristische Kommentare weisen eindeutig darauf hin, dass nachträgliche Änderungen von Angeboten dem Gleichheitsgrundsatz und dem Transparenzgebot entgegenstehen und Verhandlungen „insbesondere über Änderungen der Angebote und der Preise unstatthaft sind“ und gegen das Nachverhandlungsverbot verstoßen.
Dies bezieht sich auf die Zeit nach der Submission bis zum Zuschlag, wobei der Zuschlag im öffentlichen Auftragswesen gleichzusetzen ist der Auftragserteilung im Privatbereich.
Da nach dem Pressebericht die Auftragsvergabe vertagt ist, also noch kein Zuschlag erteilt wurde, würde jede Verhandlung mit dem günstigsten Anbieter über Veränderungen seines Angebotes oder des Preises einen Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot darstellen und könnte zu rechtlichen Konsequenzen führen. Sollten bereits entsprechende Verhandlungen geführt worden sein – dem ist wohl so - trifft dies natürlich ebenfalls zu.
Haben der Stadtbürgermeister, der ja aufgrund seiner früheren Tätigkeit Branchenkenntnisse haben müsste, und die Beigeordneten, die ebenfalls über einschlägige Kenntnisse verfügen müssten, diese Punkte bzw. diese Situation rechtlich geprüft ??
Wenn nicht, empfehle ich ihnen, dies zu tun, damit es nicht zu Widersprüchen oder Schadensersatzforderungen unterlegener Anbieter mit entsprechenden Rechtsfolgen kommt und/oder eine neue öffentliche Ausschreibung notwendig wird.
Bernd May