Ohne näher auf die thematischen Inhalte der Tagesordnungspunkte (dazu werde ich mich evtl. später äußern) der Stadtratssitzung vom 09.10.2014 einzugehen, gab mir als Zuschauer doch der „Ablauf“ der Sitzung sehr zu denken.

 

Fixierungen über den „formellen Ablauf“ einer Sitzung findet man u.a. in § 36 der GemO, der sinnigerweise mit dem Wort „Vorsitz“ überschrieben ist (Auszug aus der Gemeindeordnung):

 

§ 36 Vorsitz

(1)  Den Vorsitz im Gemeinderat führt der Bürgermeister (eigene Anmerkung: der Orts-/Stadtbürgermeister); in seiner Vertretung führen ihn die Beigeordneten in der Reihenfolge ihrer Vertretungsbefugnis. Bei Verhinderung des Bürgermeisters und der Beigeordneten soll das älteste anwesende Ratsmitglied den Vorsitz führen. Verzichtet das älteste anwesende Ratsmitglied auf den Vorsitz, so wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte den Vorsitzenden.

(2)  Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen, leitet die Verhandlungen, sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung und übt das Hausrecht aus.

 

Wahrnehmungen in dieser Sitzung lassen vermuten, dass die Kenntnis dieser Vorgaben der GemO zur Führung einer Stadtratssitzung (in der Zeit meiner Anwesenheit bis einschl. TOP 4) leider einerseits nicht vorlag und dies andererseits ausgenutzt wurde. Denn sprachlos (als Zuschauer darf man sich ja nicht äußern) nahmen einige Besucher (die dies auch deutlich in Gesprächen untereinander äußerten) und ich wahr, dass nicht der „Vorsitzende“ die Stadtratssitzung leitete, sondern der Bürgermeister der VG dies „übernahm“.

 

Hierzu führt die Gemeindeordnung in § 69 aus (Auszug aus der Gemeindeordnung):

 

§ 69  Bürgermeister, Ortsbürgermeister

(1)  Der Bürgermeister oder ein von ihm beauftragter Bediensteter der Verbandsgemeindeverwaltung soll an den Sitzungen des Ortsgemeinderats mit beratender Stimme teilnehmen; er hat das Recht, Anträge zu stellen. Er unterliegt nicht der Ordnungsbefugnis des Vorsitzenden….

 

Mit keinem Satz wird - übrigens in der gesamten Gemeindeordnung - dem Bürgermeister der VG das Recht eingeräumt, die „Wortführung“ in einer Stadtratssitzung zu übernehmen bzw. diese quasi zu „leiten“.

Ich fand es inakzeptabel, wie selbstverständlich und offensiv der Bürgermeister der VG – natürlich ohne Wortmeldung und der dann üblichen Erteilung des Wortes durch den „Vorsitzenden“ - das Wort ergriff, in den Verlauf der Sitzung und der Diskussionen eingriff und den „Vorsitzenden“ zum Statisten degradierte – der aber dann wenigstens noch den Ratsmitgliedern, die sich ordnungsgemäß zu Wort meldeten, dieses erteilten durfte.

Auch wenn ein Bürgermeister nicht der „Ordnungsbefugnis“ (eigene Anmerkung: bis diese greift, muss schon einiges passieren) des Vorsitzenden unterliegt, ist es m.E. einfach eine Frage von Anstand und Höflichkeit, durch Handzeichen um das Wort zu bitten.

Die „Wortführung“ des Bürgermeisters der VG ging sicherlich weit über das hinaus, was in der Gemeindeordnung als „mit beratender Stimme teilnehmen“ beschrieben und gemeint ist ! Denn wenn jemand „be-raten“ soll, wird er üblicherweise vorher darum gebeten….was mitnichten der Fall war.

 

Der Eindruck, der während der Sitzung nicht nur bei mir entstand, lässt sich am besten mit der feststellenden Bemerkung eines anderen Besuchers beschreiben, der seinem Nachbarn zuraunte:

„Der Bongartz sagt nix, nur der Pauly schwätzt !“

 

Diese Formulierung traf den Nagel auf den Kopf  !

 

Warum lässt sich das der Stadtrat, als autarkes Gremium der Stadt Gerolstein, gefallen ?

 

Abschließend sei noch erwähnt, dass, wenn der Bürgermeister sich schon gemüßigt fühlt, in städt. Sitzungen den Wortführer zu spielen, seine Darstellungen auch wahrheitsgemäß sein sollten.

Das traf aber leider nicht immer zu. So erklärte er  z. B. in der Angelegenheit „Gestaltung Brunnenareal“, dass es „wegen der Kommunalwahl bei der Stadt einen Stillstand gegeben hat“.

Fakt ist, dass es sicherlich keinen Stillstand gegeben hat – erst recht nicht wegen der Kommunalwahl. Vielmehr gab es, wie Herr Kutscheid richtig ausführte, relevante und elementare Fragen zu klären (eigene Anmerkung: zwischen Eigentümer und Projektplaner), was Zeit in Anspruch nahm  – und das hatte keineswegs mit der Kommunalwahl zu tun. 

 

 

Bernd May