Ja, es gibt augenscheinlich noch Wunder !
Wie anders ist es zu erklären, dass der „Bürgerbrunnen“ nur fünf Tage nach der Ernennung des neuen Stadtbürgermeisters und der neuen Beigeordneten „sprudelt“, also die Inbetriebnahme, die als „Eignungsprüfung“ bezeichnet wird, erfolgt ist ?
Die Vorgeschichte und unumstößliche Fakten habe ich in meinem früheren Veröffentlichung „Warum der ‚Bürgerbrunnen’ noch nicht sprudelt“ dargelegt. Darin habe ich auch ausgeführt, dass es m.E. zur Klärung nur eine Möglichkeit gibt:
„Die aktuelle und sicherlich nicht glückliche Situation kann nur dadurch korrekt und rechtlich einwandfrei geklärt werden, dass der zukünftige Stadtbürgermeister exakt die durch ihn vor rd. 300 Zuhörern öffentlich benannten Mängel durch den Generalunternehmer beheben lässt und dann ein korrektes und handwerklich einwandfreies Werk abnimmt“.
Fakt jedoch ist, dass seit der Ernennung des neuen Stadtbürgermeisters und der neuen Beigeordneten in der konstituierenden Sitzung am 03.07.2014 keinerlei Arbeiten am Brunnen durchgeführt wurden – auch nicht die „geforderte zusätzliche Abdichtung am Rand und zu den Basaltblöcken in der Mitte“ (übrigens nur einer der ursprünglich besprochenen Mängel) !
Diese erfolgte noch in meiner Zeit als Stadtbürgermeister (am 21.05.2014 war die Firma daran am arbeiten) und danach wurde die Absperrung am Brunnen aufgestellt – die Abdichtung ist also kein Ergebnis der bzw. nach der „Einarbeitung“ des neuen Stadtbürgermeisters.
Zwischenzeitlich ließ der „damalige“ Bauamtsleiter, der noch in einem gemeinsamen Gespräch Ende Mai meine Nicht-Ab- bzw. -Inbetriebnahme aufgrund der besprochenen Mängel ausdrücklich unterstütze, ohne Absprache mit mir als Stadtbürgermeister die Absperrungen entfernen, so dass der noch nicht „abgenommene“ Brunnen wieder allen und jedweden Zugriffen ausgesetzt war. Diese Aktion war zudem weder im Sinne des Generalunternehmers, noch mit diesem abgesprochen – wie dieser mir bestätigte.
Und jetzt „sprudelt“ der Brunnen also - weil der neue Stadtbürgermeister und/oder die „Stadtspitze“ das beschlossen hat. Wer ist die „Stadtspitze“ ? Nur der Stadtbürgermeister oder der Stadtbürgermeister und seine Beigeordneten ?
Wenn es nur der „Stadtbürgermeister“ ist, dann hat er, der noch am 21.05. dem „Bürgerbrunnen“ gravierende Mängel „attestierte“, ihn jetzt freigegeben – obwohl er auch jetzt noch Mängel aufweisen muss, was er selbst in seinem aktuell veröffentlichten Statement: „Einerseits waren die Mängel schon so gravierend, dass sie eine Ab- und Inbetriebnahme verhindert haben…..“ bestätigt – denn danach wurden bis heute nach meiner Kenntnis keine weiteren Arbeiten ausgeführt.
Dass er mit dieser Aussage auch meine bisherige Entscheidung eindeutig bestätigt, sei nur am Rande erwähnt.
Wenn die heutige „Stadtspitze“ aber aus dem Stadtbürgermeister und den 3 Beigeordneten besteht, dann müssten 4 Personen beschlossen haben, den „Bürgerbrunnen“ freizugeben.
Das war aber definitiv nicht der Fall.
Handelt es sich also um eine einsame Entscheidung des neuen Stadtbürgermeisters oder des Stadtbürgermeisters und eines/einzelner Beigeordneten/r ?
Sollte dem so sein, dann hätten sowohl der heutige Stadtbürgermeister als auch z. B. der „damalige“ Bauamtsleiter und heutige Beigeordnete, die, als sie noch nicht in ihren jetzigen Funktionen waren, die mangelhafte Ausführung des „Bürgerbrunnens“ öffentlich kritisiert bzw. die Nicht-Ab- bzw. -Inbetriebnahme des Brunnens eindeutig befürwortet haben, den Brunnen dennoch jetzt zum Betrieb freigegeben !
Das wäre nicht nur äußerst merkwürdig, sondern ließe mir auch wieder spontan Adenauer’s Spruch mit dem „Geschwätz von gestern“ in den Sinn kommen …..
Zudem stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage, was mit den von Beiden noch im Mai vollmundig propagierten bzw. anerkannten Mängel geschehen ist ? Können sich bauliche Mängel selbst „heilen“ ?
Wenn nicht, könnten sich bestehende Mängel durch die jetzige „Eignungsprüfung“ vergrößern oder sogar neue, bisher nicht vorhandene Mängel entstehen. Wer haftet dann ??
Außerdem könnte durch die schon jetzt geleistete Zahlung der letzten Rate durchaus eine sog. „konkludente Abnahme“ erfolgt sein bzw. begründet werden. Welche rechtlichen Konsequenzen könnten dann eintreten ?
In diesem Zusammenhang denke ich wieder an meinen schon einmal genannten Leitspruch hinsichtlich einer bestehenden „Führungsverantwortung“:
„Man kann nicht immer das tun, was ankommt, sondern man muss das tun, worauf es ankommt“!
Und die Aussage des Stadtbürgermeisters, meine aus den bekannten Gründen bislang verweigerte Abnahme – zu der ich nach wie vor stehe - als eine „faire Geste“ ihm gegenüber zu bezeichnen, spricht für sich ….und bedarf sicherlich keines weiteren Kommentars !
Bernd May