Bereits in meinen Ausführungen vom 17.03.2017 (Eisenbahnbetriebswerk gGmbH/Lokschuppen...) auf dieser Homepage habe ich - aufgrund des desaströsen Berichtes des Landesrechnungshofes - die „Aktivitäten“ oder besser gesagt „Nicht-Aktivitäten“ von Bürgermeister Pauly beleuchtet. Um hier als Mitglied des Verbandsgemeinderates (und natürlich als Gerolsteiner Bürger) mehr Licht in das Dunkel der „Nicht-Aktivitäten“ zu bringen, habe ich Herrn Pauly einige Fragen gestellt und um deren Beantwortung gebeten. Seine „einsilbigen“ Antworten, die in meinen Ausführungen vom 17.03.2017 und in der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des VG-Rates vom 01.03.2017 nachzulesen sind, haben mich nicht nur verwundert, sondern erschreckt. Gleichzeitig aber waren sie Grund dafür, Herrn Pauly in der Sitzung des VG-Rats vom 27.06.2017 darauf hinzuweisen, dass ich diese Antworten als völlig unzureichend bewerte und zu folgenden Fragen klare und aussagekräftige Antworten erwarte:

1. Warum haben in den Jahren 2014-2016 keine Sitzungen des Gesellschaftsbeirates (Anmerkung: der Bahnbetriebswerk gGmbH) stattgefunden ?

2. Warum wurden die Bilanzen der Jahre 2013-2015 sowie regelmäßige Nachweise über den Fortbestand der Gemeinnützigkeit (Anmerkung: der Bahnbetriebswerk gGmbh) nicht vorgelegt ?

 

Diese Fragen wurden dann - wiederum per Aufnahme in die Niederschrift dieser öffentlichen Sitzung des VG-Rats - wie folgt von Bürgermeister Pauly beantwortet:

zu 1.

Der Beirat der Bahnbetriebswerk gGmbH wurde auf Verlangen der Verbandsgemeinde Gerolstein in Ausführung des Beschlusses vom 24.11.2009 eingerichtet und im Gesellschaftervertrag der Bahnbetriebswerk gGmbH verankert. Die Verbandsgemeinde ist neben sechs weiteren Kommunen/Organisationen mit einem Sitz in diesem Beirat vertreten.

Die Einberufung des Beirates obliegt der Gesellschaft bzw. deren Geschäftsführer. Die VG ist - ebenso wie andere Beiratsmitglieder - kein Gesellschafter der gGmbH und hat damit keinen Einfluss auf die Gesellschaft bzw. den Geschäftsführer. Das Recht eines Beiratsmitgliedes, eine Einberufung des Beirates zu verlangen, besteht nicht.

zu 2.

siehe Antwort zu Frage 1

 

Um diese Antworten korrekt zuordnen und bewerten zu können, möchte ich diejenigen, die mit dem Verwaltungsrecht eher weniger vertraut sind, auf die eindeutigen rechtlichen Fixierungen der „Gemeindeordnung“ und hier speziell des § 47 „Stellung und Aufgabe des Bürgermeisters“ hinweisen.

In Abs. 1 dieses § 47 GemO ist zweifelsfrei folgendes festgelegt:

„Der Bürgermeister leitet die Gemeindeverwaltung und vertritt die Gemeinde nach außen. Neben den ihm gesetzlich oder vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben obliegen ihm

1. ...... 2. die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderates und der Ausschüsse....“

 

Diese Formulierung ist eindeutig als „Muss-Vorschrift“ zu interpretieren und somit hätte Bürgermeister Pauly zwingend auf die fortlaufende Einhaltung der Forderungen des Beschlusses vom 24.11.2009 bestehen müssen.

 

Fakt ist, dass er dies definitiv nicht getan und somit gegen geltendes Recht verstoßen hat. Traurig und inakzeptabel ist, dass er mit seiner Antwort dokumentiert, dass er seine Aufgabe bzw. sein „Nicht-Recht“ als Beiratsmitglied über seine rechtliche Verpflichtung als Bürgermeister stellt. Da er diese Einschätzung auch weiterhin vertritt - ich jedoch der Meinung bin, dass seine gesetzlichen Pflichten als Bürgermeister vorrangig zu erfüllen sind - habe ich eine rechtliche Prüfung der Angelegenheit veranlasst.

 

Ungeachtet desse bleibt natürlich die Frage, was wohl die Gründe dafür sein mögen, dass Bürgermeister Pauly die Bahnbetriebswerk gGmbH bzw. deren Geschäftsführer in den vergangenen Jahren wiederholt - auch z. B. zum Nachteil und gegen die Interessen der Stadt Gerolstein - unterstützt hat ??

 

Bernd May