Jetzt ist es amtlich !
Was ich in meinen Artikeln vom 08.12.2016 und 11.02.2017 auf dieser Homepage beschrieben und beanstandet habe, wurde aufgrund meiner dahingehenden Prüfungsanfrage von der Kommunalaufsicht „unter die Lupe genommen“.
Hinsichtlich des von Stadtbürgermeister Bongartz eigenmächtig abgeschlossenen „neuen“ Pachtvertrages mit dem Reitverein, der, so meine Information, von der Verwaltung erstellt und ihm zur Unterschrift vorgelegt worden war, habe ich mehrfach darauf hingewiesen, dass dieser Pachtvertrag m.E. rechtswidrig sei.
Ich habe dies u.a. damit begründet, dass ich den Abschluss dieses neuen Pachtvertrag nicht als ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ansehe, weil die Stadt Gerolstein durch dessen neue Fixierungen massive finanzielle Verpflichtungen übernimmt, deren Höhe zudem aufgrund der beschränkten Verfügungskompetenz des Stadtbürgermeisters eine alleinige Genehmigung durch diesen ausschließt bzw. verbietet.
Die Kommunalaufsicht hat, nach einer ausgiebigen rechtlichen Prüfung, zu meiner detaillierten Prüfungsanfrage in dieser Angelegenheit schriftlich Stellung genommen, und u.a. folgende Feststellung getroffen:
„Nach Überprüfung der Angelegenheit unter Einbeziehung der Stellungnahme der VGV, von ergänzend angeforderten Beschlussvorlagen bzw. Auszügen aus Niederschriften sowie insbe-sondere der verschiedenen Pachtverträge mit Anlagen kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Abschluss des neuen Pachtvertrages im Januar 2016 (rückwirkend zum 01.12.2015) kein Geschäft der laufenden Verwaltung war und eines Beschlusses des zuständigen städtischen Gremiums bedurfte. Dieser lag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vor.“
Weiterhin schreibt die Kommunalaufsicht zwar, dass dieser rechtliche Mangel als „nachträglich geheilt angesehen werden kann“, da in der Sitzung vom 25.01.2017 „keine Bedenken gegen den Abschluss dieses Pachtvertrages vorgebracht wurden“, jedoch steht hierzu, neben weiteren Punkten, aufgrund weiterer Fakten eine abschließende Nachprüfung noch aus.
Nach Zugang der Stellungnahme zu dieser Nachprüfung werde an dieser Stelle darüber berichten.
Leider muss auch in dieser Angelegenheit festgestellt werden, dass vom Stadtbürgermeister für die Stadt Gerolstein wieder einmal ein Vertrag unterschrieben wurde, der ihm von der Verwaltung vorgelegt und von ihm als mutmaßlich rechtlich einwandfrei und geprüft angesehen wurde. Unglücklicherweise war das aber wiederum nicht zutreffend, wie schon (s. auch den Artikel vom 27.09.2016) beim „Stufen-Vertrag“ des Projektes „Stadt im Fluß“, wo durch einen rechtswidrigen Vertrag die Rückzahlung von Fördermitteln drohte. Dies konnte zwar glücklicherweise abgewendet werden – aber stimmt es, dass dafür nun die Fördermittel für die weiteren Bauabschnitte reduziert werden ? Durch eine solche Konsequenz wäre auch die Rechtswidrigkeit dieses Vertrages dann klar dokumentiert !
Wenn dem Stadtbürgermeister die Prüfung der Korrektheit vorgelegter Verträge und Unterlagen bzw. deren rechtliche Auswirkungen nicht möglich ist, sollte er sich entsprechend beraten lassen. Denn es ist ja nicht das erste Mal und gerade aufgrund gemachter leidvoller Erfahrungen, die für ihn und die Stadt Gerolstein nicht positiv sind, sollte ein altes Sprichwort mehr denn je Maxime sein: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ !
Aufgrund dieser Vorkommnisse und in diesem Zusammenhang muss aber auch die Frage erlaubt sein: Lässt die von Bürgermeister Pauly geführte Verwaltung den Stadtbürgermeister bewusst so (oft) ins Messer laufen ?
Bernd May