In meinem Bericht vom 11.03.2016 auf dieser Homepage habe ich verdeutlicht, dass die Stadt Gerolstein das Eigentum an der Bahnstrecke Gerolstein-Prüm dem „eifrigsten Bemühen“ von Bürgermeister Pauly zu „verdanken“ hat. Obwohl er zweifelsfrei wusste, dass die Bahnstrecke nicht entwidmet war, hat er nach Aussagen von Stadtratsmitgliedern den Stadtrat in 2005 „überredet“, die Strecke zu kaufen. Dies ist umso unbegreiflicher, da er als Verwaltungschef genau wusste, dass die Stadt Gerolstein kein Geld hatte und der Kaufpreis finanziert werden musste. Die „Nicht-Entwidmung“ der Strecke ist der einzige und schwerwiegende Grund des Dilemmas, in dem sich die Stadt Gerolstein (und die VG Prüm) seitdem befinden. Erschwerend kam im Zeitablauf seit 2005 hinzu, dass aufgrund der „Nicht-Entwidmung“ der Strecke alle weiteren Planungen ins Leere liefen und zudem aufgrund eines höchstrichter-lichen Urteils eine sog. „Betriebsgenehmigung“ für die Stecke erteilt wurde. Diese hat noch bis zum Jahre 2024 Gültigkeit, was alle weitergehenden Planungen maßgeblich tangiert.
In diesem Zusammenhang ist es natürlich verständlich, dass in dieser Causa „der Ton rauer wird“ (s. TV-Artikel vom 28.04.2016). Denn mittlerweile dürfte (fast) jedem kommunalen Vertreter klar geworden sein, dass er aufgrund der „Nicht-Entwidmung“ und der vorliegenden Betriebsgenehmigung äußerst schlechte Karten hat. Und wenn ich sage „fast“, dann deshalb, weil Stadtbürgermeister Bongartz augenscheinlich die Tragweite dieser Tatsache völlig verkennt. Denn er macht „dicke Backen“ und äußerst sich – für mich völlig überzogen und unverständlich – in dem TV-Artikel so, als ob er rechtliche Grundsätze durch ein „Lex Bongartz“ außer Kraft setzen könnte.
So erklärt er z. B. hinsichtlich der Brücke an der Einmündung der Straße aus Müllenborn in die B 410:“ Wenn das Tüv-Gutachten, das wir in Auftrag gegeben haben, ergibt, dass eine umfangreiche Sanierung der Brücke notwendig ist, dann reißen wir sie ab. An einen Neuaufbau denke ich nicht.“ Ich habe das „ich“ deshalb unterstrichen, weil ich es bemerkenswert finde, dass der Stadtbürgermeister glaubt, das entscheiden zu können.
Fakt ist vielmehr:
1. Diese Brücke ist Teil der nicht entwidmeten Bahnstrecke
2. Für diese nicht entwidmete Strecke liegt eine Betriebsgenehmigung vor
3. Das Teilstück, auf dem diese Brücke liegt, ist Eigentum der Stadt Gerolstein
4. Der Stadt Gerolstein als Eigentümerin obliegt grundsätzlich die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht ihres Eigentums, also auch dieser (und jeder anderen) Brücke auf der
Strecke
Es ist also äußerst naiv, der Öffentlichkeit und den Gerolsteiner BürgerInnen vorzugaukeln, dass er als Stadtbürgermeister eine sanierungsbedürftige Brücke auf einer nicht entwidmeten Bahnstrecke mal einfach so abreißen kann – und dann ein „Loch“ eine Bahnstrecke schmückt, weil er „nicht an einen Neuaufbau denkt“. Bevor man solchen Unsinn in der Öffentlichkeit verbreitet, sollte man sich mal mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen.
Eigentlich müssten diese beim Stadtbürgermeister vorhanden sein, weil er ja in dem gleichen Pressebericht erklärt: „Ich habe in meinem früheren Job bereits etliche Brücken saniert….“
Nach meiner Kenntnis muss derjenige, der Brücken saniert, ein Studium „Bauingenieurwesen“ oder als „Fachingenieur für Brückenbau“ abgeschlossen haben. Ist das so ??
Daher möchte ich vor jeglichen Aussagen von Pseudo-Fachleuten warnen – sie könnten die Stadt Gerolstein viel Geld kosten !!
M.E. ist die Stadt Gerolstein als (Mit-)Eigentümerin originär für die Unterhaltung der nicht-entwidmeten und mit einer Betriebsgenehmigung belegten Bahnstrecke Gerolstein-Prüm verantwortlich. Hierzu gehört selbstverständlich auch, dass z. B. von den Brücken keine Verkehrsgefährdung ausgeht. Das bedeutet, dass, wenn im Rahmen von Untersuchungen hier ein Sanierungsbedarf festgestellt wird, der Eigentümer die Sanierung zu beauftragen hat. Dies vor allem deshalb, weil der Eigentümer – die Stadt Gerolstein – auch das volle Haftungsrisiko trägt.
Ungeachtet dieser rechtlichen Gegebenheiten bin ich aber auch der Meinung, dass die vorliegende Betriebsgenehmigung für die RSE kein Freibrief dafür ist oder sein kann, dass die Betreibergesellschaft die Bahnstrecke – also das Eigentum der Stadt Gerolstein und der VG Prüm – kostenlos nutzen darf. Fakt ist, dass bei Nutzung dieser Strecke – egal für welche Zwecke – Einnahmen generiert werden. Fakt ist weiterhin, dass gerade die Stadt Gerolstein, die den Kauf der Strecke ja finanzieren musste, seit 2005 nicht unerhebliche Ausgaben zu stemmen hat, denen bislang keinerlei Einnahmen gegenüberstehen. Und es kann niemand ernsthaft fordern, das Eigentum eines Anderen kostenlos zu nutzen, um damit dann Geld in die eigene Tasche wirtschaften zu können.
Das ist lebensfremd und a-sozial – also „gegen die Gesellschaft“ !
Bernd May